Straße und Verkehr

Aufgaben

Führerscheinstelle im Stadtgebiet Neuburg an der Donau ist das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Damit der Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicher ist, müssen sich diese an die Regeln der StVO halten.
Die Antragstellung für einen Großraum- und bzw. oder Schwertransport kann bei der Stadt Neuburg an der Donau erfolgen, wenn der Transport im Stadtgebiet beginnt oder wenn sich der Firmensitz des Antragstellers im Stadtgebiet befindet.
Die städtische Verkehrsüberwachung kontrolliert durch tägliche Streifendienste im gesamten Stadtgebiet die Einhaltung der geltenden Regeln auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung und beanstandet festgestellte Verstöße nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Vorschriften Bewohnerparkbereiche, Fußgängerzonen, Geh- und Radwege, Ladezonen, Tiefgaragen und Behindertenparkplätze müssen für den vorgesehenen und berechtigten Personenkreis nutzbar sein. Feuerwehranfahrtzonen und -zufahrten, Engstellen, Rettungs- und Fluchtwege müssen für den schnellen und reibungslosen Rettungs- bzw. Ver- und Entsorgungseinsatz frei bleiben. Die Zweckentfremdungen von Kurzzeitparkplätzen durch Dauerparker müssen eingedämmt und dadurch die Umschlaghäufigkeit im Sinne von Handel und Dienstleistung erhöht werden. Halteverbote müssen zur Vermeidung von Verkehrsstaus und zum möglichst reibungslosen Ablauf des Personennahverkehrs intensiv überwacht werden.
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO Vor Beginn von Arbeiten (Aufstellung eines Krans, eines Containers, eines Gerüsts, einer Hebebühne oder Verlegung von Leitungen bzw. Hausanschlüssen) auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen müssen die Unternehmer bzw. die Bauunternehmer frühzeitig unter Vorlage eines Regelplans (bei Vollsperrung eines Verkehrszeichenplans) und eines Nachweises gem. RSA 21 einen schriftlichen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen. Antrag zur Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsflächen Die Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegerecht für die besondere Inanspruchnahme der öffentlichen Straße und die verkehrsrechtliche Anordnung nach dem Verkehrsrecht wegen der Beeinträchtigung des Straßenverkehrs werden in einem Bescheid zusammengefasst. Für die Anordnung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beinhaltet die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung und die anfallende Sondernutzungsgebühr. Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können muss der Antrag vollständig ausgefüllt bis spätestens zwei Wochen vor Baubeginn per E-Mail eingehen.