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Namensänderungen

Wiederannahme eines früheren Geburts- oder Familiennamens

Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Zuständigkeit und Wirksamkeit der Erklärung sind identisch wie bei der Bestimmung eines Doppelnamens.

Gebühren

  • Erklärung zur Namensführung: 30,00 Euro
  • Namensbescheinigung: 12,00 Euro
  • Personenstandsurkunde: 12,00 Euro

Ansprechpartner

Herr Müller

Standesamt
Adresse
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.06
Verwaltung Harmonie
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-309
Fax 08431 55-250

Siehe auch