Namensänderungen

Im Standesamt Neuburg an der Donau können folgende Namensänderungen beantragt werden:

Aufgaben

Personen, die mehrere Vornamen haben und deren Name deutschem Recht unterliegt, können durch Erklärung die Reihenfolge der Vornamen verändern. Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist nicht möglich. Für die Vornamenssortierung benötigen in Deutschland geborene Personen eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Ist eine Person nicht in Deutschland geboren, die Eheschließung aber vor einem deutschen Standesamt erfolgt, wird eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister benötigt. Personen die weder in Deutschland geboren, noch hier geheiratet haben, müssen die notwendigen Unterlagen vorab beim Standesamt erfragen. Gebühren Erklärung zur Namensführung: 30,00 Euro Namensbescheinigung: 12,00 Euro Personenstandsurkunde: 12,00 Euro
Ein Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehename bestimmt wurde, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen und somit einen Doppelnamen bilden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Fall kann nicht erneut ein Doppelname bestimmt werden.  Die Entgegennahme einer Bestimmung eines Doppelnamens kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang beim Standesamt der Eheschließung. Daher können Sie auch nur vom Eheschließungsstandesamt eine Bestätigung Ihrer wirksamen Namensänderung erhalten. Sollte die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, ist die Wirksamkeit mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Ehegatten gegeben. Für die Bestimmung eines Doppelnamens muss nur der erklärende Ehegatte anwesend sein. Gebühren Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens (Doppelnamens), die bei der Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei. 
Ehegatten können am Tag der Eheschließung, aber auch nachträglich einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Entgegennahme einer Ehenamensbestimmung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang beim Standesamt der Eheschließung. Daher können Sie auch nur vom Eheschließungsstandesamt eine Bestätigung Ihrer wirksamen Ehenamensbestimmung erhalten. Sollte die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, ist die Wirksamkeit mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Ehegatten gegeben. Beide Ehegatten müssen bei der Abgabe der Erklärung persönlich im Standesamt anwesend sein. Gebühren Die Erklärung über die Führung eines Ehenamens und die Erklärung über die Führung eines Begleitnamens (Doppelnamens), die bei der Eheschließung abgegeben wird, ist gebührenfrei. 
Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat. Zuständigkeit und Wirksamkeit der Erklärung sind identisch wie bei der Bestimmung eines Doppelnamens. Gebühren Erklärung zur Namensführung: 30,00 Euro Namensbescheinigung: 12,00 Euro Personenstandsurkunde: 12,00 Euro
Personen, die nach ausländischem Recht einen Namen erworben haben und deren Namensführung sich nun nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung), haben die Möglichkeit ihren Namen an die deutsche Namenssystematik anzupassen. Durch Erklärung können sie  aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmen bei Fehlen von Vor- und Familiennamen einen solchen Namen wählen Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namen annehmen eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können neue Vornamen angenommen werden. Für Vertriebene und Spätaussiedler bestehen nach dem Bundesvertriebenengesetz entsprechende Möglichkeiten. Gebühren Die Erklärung zur Namensangleichung (inkl. Namensbescheinigung) für Vertriebene und Spätaussiedler ist ebenfalls kostenlos.