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Namensänderungen

Vornamenssortierung

Personen, die mehrere Vornamen haben und deren Name deutschem Recht unterliegt, können durch Erklärung die Reihenfolge der Vornamen verändern. Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist nicht möglich.

Für die Vornamenssortierung benötigen in Deutschland geborene Personen eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Ist eine Person nicht in Deutschland geboren, die Eheschließung aber vor einem deutschen Standesamt erfolgt, wird eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister benötigt.

Personen die weder in Deutschland geboren, noch hier geheiratet haben, müssen die notwendigen Unterlagen vorab beim Standesamt erfragen.

Gebühren

  • Erklärung zur Namensführung: 30,00 Euro
  • Namensbescheinigung: 12,00 Euro
  • Personenstandsurkunde: 12,00 Euro

Ansprechpartner

Herr Müller

Standesamt
Adresse
Harmonie
Erdgeschoss, Zimmer 0.06
Verwaltung Harmonie
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-309
Fax 08431 55-250

Siehe auch