Finanzverwaltung

Aufgaben

Ab dem 1. Januar 2023 greift für alle Umsätze der öffentlichen Hand das neue Umsatzsteuerrecht (§2 b UStG). Alle Einnamen wurden erfasst und es wurde analysiert, welche Einnahmen steuerbar sowie steuerpflichtig sind und welche nicht. Die Arbeitsgruppe führte zusammen mit einer Steuerkanzlei ein Haushaltsscreening durch, erarbeitet ein Tax Compliance und organisierte die Schulungen der Mitarbeiter.
Die Mazillisstiftung kann in ganz kleinem Umfang Zuschüsse für nebengenannte Zwecke an Kinder, die aus finanziellen Gründen nicht an der Klassenfahrt bzw. am Landschulaufenthalt teilnehmen können, gewähren. Voraussetzung: keine Förderung durch Jobcenter oder Sozialhilfe
Die Regierung von Oberbayern gewährt im Rahmen des Finanzausgleichs (Art. 10 FAG) Zuweisungen für Baumaßnahmen im Kindergarten- und Schulbereich in Höhe von zirka 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderanträge hierfür sowie für Gemeindestraßen werden in der Kämmerei bearbeitet und an die Regierung weitergeleitet.

Derzeit werden von der Regierung von Oberbayern folgende Maßnahmen gefördert Neubau Kindergarten St. Peter Neubau Kindergarten Neuburg-West Neubau Kinderhaus südlich der Stadtwerke Erweiterung Brändströmkindergarten EDV-Vernetzung Grundschule Englischer Garten Erweiterungen Schwalbangerschule Anbindung Südpark bzw. Eternitweg Umbau und Erweiterung Kinderhort Studienseminar