Bestattungswesen

Aufgaben

In Neuburg an der Donau gibt es insgesamt 13 Friedhöfe, fünf davon werden von der Stadt verwaltet, die restlichen acht stehen unter kirchlicher Trägerschaft. Bestattungen werden auf allen 13 Friedhöfen im Stadtgebiet und den Ortsteilen durch die Mitarbeiter der städtischen Friedhofsverwaltung durchgeführt. Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe April bis September 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr Oktober bis März 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr Grabmalvorschrifen § 19 ff. Friedhofssatzung Das Aufstellen der Grabmale darf nur durch einen Fachbetrieb (Steinmetz) ausgeführt werden. Der jeweilige Steinmetz hat vorher einen entsprechenden Antrag mit Plan bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen und genehmigen zu lassen. Entsprechende Auskünfte und Vordrucke erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung. Die Gebühr für die Grabmalgenehmigung beträgt zwei Prozent vom Grabmalanschaffungspreis. Der Grabeigentümer erhält hierüber einen entsprechenden Bescheid. Ruhefristen Unter Ruhefristen versteht man den Zeitraum, in dem ein Grab nicht wiederbelegt werden darf. Die Fristen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt festgelegt. Die Fristen betragen für Erdbestattungen (Sargbestattungen) Erwachsene: 15 Jahre Kinder bis zwölf Jahre: acht Jahre Urnenbestattungen: zehn Jahre Grünabfälle Grünabfälle (große Gitterboxen) und Reststoffe (Sackständer) können vor Ort an den zahlreichen Abfallplätzen entsorgt werden. Für Ihre Mithilfe bei der Abfalltrennung bedanken wir uns. Wenn Sie Trauerkränze und -gestecke bei den Abfallplätzen ablegen, erfolgt der Abtransport und die Entsorgung durch das Friedhofspersonal. Je Kranz oder Gesteck werden sieben Euro (Selbstkostenpreis) mit den Beerdigungsgebühren erhoben. Informationen zur Bestattung Sämtliche Bestattungstätigkeiten, ab der Einlieferung in die Leichenhalle, werden durch eigenes städtisches Personal ausgeführt. Hierfür müssen Sie mit der Friedhofsverwaltung Kontakt aufnehmen und zwingend einen entsprechenden Auftrag mit Unterschrift des Zahlungsleistenden übermitteln. Termine sind mit dem jeweiligen Vorarbeiter unter Mobil 0171 9755698 zu vereinbaren. Es gibt insgesamt drei Bestattungsarten: Die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Seebestattung. Es gibt folgende Grabarten Wahl- oder Familiengräber für Sarg- und Urnenbestattungen Erd-Reihengräber Kinder-Wahlgräber Urnen-Erdgräber Urnen-Nischen Urnen-Erdkammern Urnen-Rabattengräber Urnen-Baumgräber Historische Grabstätten und Ehrengräber Kriegsgräber Begräbnisfelder für totgeborenes Leben Nähere Informationen und Gebühren finden Sie unter der Kategorie Leben. Grablaufzeiten Die Laufzeiten der Nutzungsrechte betragen für Erdgräber 20 Jahre Urnengräber zehn Jahre Kurz vor Ablauf werden die Grabinhaber darüber informiert und können gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr die Gräber verlängern. Bei schriftlichem Verzicht auf das Nutzungsrecht muss der Grabinhaber die Grabanlage von einem Steinmetzbetrieb abräumen lassen. Auf Wunsch ist auch eine kürzere Ankaufszeit möglich. Friedhofs- und Bestattungsgebühren Aktuelle Beerdigungs- und Grabplatzgebühren finden Sie unter der Kategorie Leben. Gebührenpflichtige Reihenfolge der Gebührenpflichtigen Ehegatte bzw. -gattin Volljährige Kinder Eltern Großeltern Volljährige Geschwister Volljährige Enkelkinder Ist ein Erbe vorhanden, sind die Kosten vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Bei mehreren Verpflichteten haften diese als Gesamtschuldner. Sind keine bestattungspflichtigen Personen vorhanden oder lassen diese sich nicht ermitteln, ist die Stadt verpflichtet, im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung zu veranlassen. Wenn bestattungspflichtige Angehörige ermittelbar sind, diese aber die Bestattung verweigern, ist die Behörde berechtigt, alle verauslagten Kosten (zum Beispiel Bestatterkosten, etc.) und Gebühren mittels Leistungsbescheid einzufordern. Wenn ein Verpflichteter aufgrund seiner finanziellen Situation zur Kostenübernahme nicht in der Lage ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür müssen Sie unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unter Telefon 08431 57-0 aufnehmen.