Standesamt

Das Standesamt begleitet die Bürger ihr ganzes Leben lang: Ob Sie heiraten wollen, ein Kind bekommen, beabsichtigen Ihren Namen zu ändern oder ob Sie einen Sterbefall in der Familie haben - in all diesen Fällen ist das Standesamt Ihr Ansprechpartner. Kirchenaustritte werden ebenfalls vor dem Standesbeamten erklärt.

Das Standesamt Neuburg an der Donau ist die zentrale Stelle für die Beurkundung aller Personenstandsangelegenheiten der Stadt Neuburg an der Donau und seiner Stadtteile. Der Standesamtsbezirk Neuburg an der Donau erstreckt sich ferner auf die Gemeinden Bergheim, Burgheim und Rohrenfels.

Aufgaben

Anmeldung Bevor Sie sich beim Standesamt das „Ja-Wort“ geben können, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. Sofern zumindest einer von Ihnen beiden seinen Wohnsitz (auch Nebenwohnsitz) in Neuburg, Bergheim, Rohrenfels oder Burgheim hat, können Sie die Eheschließung direkt bei uns anmelden. Sollten Sie nicht in Neuburg, Bergheim, Rohrenfels oder Burgheim wohnen, müssen Sie die Eheschließung beim zuständigen Standesamt Ihrer Heimatgemeinde anmelden. Das dortige Standesamt übermittelt uns dann die Unterlagen, damit wir die Eheschließung vornehmen können. Die Eheschließung muss grundsätzlich von beiden Verlobten persönlich angemeldet werden. Sollte es einem Verlobten nicht möglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, ist ausnahmsweise eine Anmeldung mittels Vollmacht möglich. Den Vordruck für die Vollmachtserteilung erhalten Sie direkt bei uns. Derjenige, der bei der Anmeldung nicht anwesend war, muss vor der Eheschließung aber trotzdem noch persönlich bei uns vorsprechen. Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor Ihrem Trauungstermin möglich. Wir bitten Sie allerdings, sich bereits rechtzeitig im Vorfeld über die benötigten Unterlagen zu informieren, damit Sie bei fehlenden Papieren Zeitdruck und Stress vermeiden können. Eine telefonische Reservierung Ihres Trauungstermins ist bereits ab März des Vorjahres möglich. Unterlagen Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Unterlagen hängen in erster Linie von Ihrem Familienstand und von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für deutsche Staatsangehörige haben wir auf einem Merkblatt die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. In besonderen Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein. Bei Fragen und Unklarheiten bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden. Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, rechtzeitig mit uns einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir informieren Sie dann ausführlich, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen.  Sämtliche Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden. Ausländische Urkunden, die nicht mehrsprachig ausgestellt sind, müssen in Deutschland durch einen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher übersetzt werden. Stammbücher Das Stammbuch der Familie ist als Urkundensammlung gedacht. Es dient zur Aufbewahrung der Personenstandsurkunden einer Familie. Eine Übersicht unserer derzeit verfügbaren Stammbücher finden Sie unter Stammbücher. Trauungstermine Trauungen sind beim Standesamt Neuburg an der Donau von Montag bis Donnerstag, vormittags und nachmittags, freitags bis 11:30 Uhr sowie an ausgewählten Samstagen von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich. Die Samstagstermine finden Sie unter Trauungstermine. Trauungsorte Neben dem Trauungszimmer im Standesamt bietet die Stadt Neuburg an der Donau – speziell für größere Hochzeitsgesellschaften – noch sechs weitere Trauungsräumlichkeiten an. Eine Übersicht und Beschreibung der einzelnen Räumlichkeiten finden Sie unter Trauungsorte. Trauzeugen und Trauringe Trauzeugen und Ringe sind bei der standesamtlichen Eheschließung nicht zwingend erforderlich. Gerne können Sie natürlich Trauzeugen und Ringe zur Trauung mitbringen. Die Trauzeugen müssen volljährig, geschäftsfähig und am besten der deutschen Sprache mächtig sein. Sollten die Zeugen die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, müssen sie bitte für einen Dolmetscher sorgen. Die Trauzeugen können mit Ihnen verwandt sein. Trauungsablauf Eine Trauung dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über den Ablauf einer Trauung: Kontrolle der Ausweise des Brautpaares und ggfs. der Trauzeugen Begrüßung durch den Standesbeamten/die Standesbeamtin Befragung des Brautpaares, ob sich seit der Anmeldung Veränderungen ergeben haben (z.B. geplante Namensführung, Wohnsitz etc.) Verlesen des ersten Teils der Niederschrift über die Eheschließung Traurede Ehekonsenserklärung (das Ja-Wort) Ringwechsel (optional) Verlesen des zweiten Teils der Niederschrift über die Eheschließung Unterschreiben der Niederschrift (Brautpaar und ggfs. Trauzeugen) Gratulation und abschließende Worte mit Übergabe des Stammbuches bzw. der Urkunden Sie dürfen Ihre eigene Musik zur Trauung mitbringen. Am besten passen die Lieder am Anfang, nach dem Ja-Wort und am Ende der Trauung. Gebühren Gebühren, die anlässlich der Eheschließung bei uns anfallen, können direkt in der Stadtkasse bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Der nachfolgenden Auflistung können Sie die wichtigsten Gebührensätze entnehmen.   Euro Anmeldung der Eheschließung   55 Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbezug 85 – 115 Eheschließung (wenn Anmeldung nicht beim Standesamt Neuburg erfolgte) 40 Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (z.B. Samstag) 80 Eheschließungsörtlichkeit außerhalb der Altstadt 20 Eheurkunde 12 Mehrsprachige Eheurkunde 12 Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 12 Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen 40 Versicherung an Eides statt mind. 25 Weitere Informationen Weitere Informationen zur Eheschließung finden Sie auf unserer Webseite unter Heiraten in Neuburg.
Beim Standesamt erhalten Sie Urkunden für Personenstandsfälle, die sich im Standesamtsbezirk Neuburg an der Donau (z.B. Geburt oder Eheschließung in Neuburg an der Donau) ereignet haben. Über unser Bürgerserviceportal können Sie alle Urkunden, die sich auf Sie selbst, Ihre Kinder, Ihre Eltern oder Ihre Großeltern beziehen, online beantragen und bezahlen. Urkunden für andere Personen können nur ausgestellt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. Schreiben vom Gericht). Eine Online-Beantragung ist in diesen Fällen nicht möglich. Bitte legen Sie bei schriftlicher Urkundenbestellung Ihrem Schreiben einen entsprechenden Nachweis bei. zum Bürger-Service-Portal Bitte bringen Sie bei einer persönlichen Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie Urkunden für andere Personen besorgen, legen Sie uns bitte zusätzlich eine entsprechende Vollmacht vor. Die fälligen Gebühren können Sie direkt bar oder mittels EC-Karte einzahlen. Sollten die Urkunden telefonisch oder schriftlich bestellt werden, teilen wir Ihnen die Bankverbindung für die Überweisung der Gebühren unverzüglich mit. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die Urkunden umgehend zu. Bitte geben Sie bei einer schriftlichen Bestellung neben dem Ereignisdatum und -ort (z.B. geboren 27.04.1963 in Bergheim) und der genauen Bezeichnung der gewünschten Urkunde auch Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mailadresse) an. Falls die Urkunde im Ausland verwendet werden soll, ist für Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden die Ausstellung einer Übersetzungshilfe möglich. Die Übersetzungshilfe kann für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erstellt werden. Folgende Urkunden können Sie von uns erhalten: Geburt Geburtsurkunde mehrsprachige Geburtsurkunde beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags  Eheschließung Eheurkunde mehrsprachige Eheurkunde beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Begründung Lebenspartnerschaft Lebenspartnerschaftsurkunde beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister Sterbefall Sterbeurkunde mehrsprachige Sterbeurkunde beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister Gebühr Die gewünschten Urkunden können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich bestellen. Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde bzw. Übersetzungshilfe beträgt jeweils 12,00 Euro.
Leider lassen sich auch bei einem Sterbefall – der bei den Angehörigen ohnehin mit Trauer, Sorge und Aufregung verbunden ist – Behördengänge und die Einhaltung von Rechtsvorschriften nicht verhindern. Unnötige Gänge und Verzögerungen lassen sich vermeiden, wenn rechtzeitig vorher Vorbereitungen getroffen und benötigte Unterlagen beschafft werden. In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige des Sterbefalls und die Bestellung der Sterbeurkunden. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen. Folgende Unterlagen müssen Sie dem Bestattungsunternehmen zukommen lassen Immer: Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt) Bei Ledigen: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde Bei Verheirateten: Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde. Wurde die Ehe zwischen den Jahren 1958 und 2008 geschlossen, ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen. Bei Verwitweten: Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten die Sterbeurkunde des Ehegatten. Bei Geschiedenen: Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten das rechtskräftige Scheidungsurteil Falls der letzte gemeldete Wohnsitz nicht in Neuburg war: Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde oder Personalausweis Im Einzelfall sind gegebenenfalls weitere Unterlagen vorzulegen (zum Beispiel Namenserklärungen, Registrierschein, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung).
Der Kirchenaustritt erfolgt durch persönliche Austrittserklärung vor dem Standesbeamten des Wohnsitzes. Eine schriftliche Austrittserklärung durch einen normalen Brief, per Telefax oder per E-Mail ist unwirksam. Für die Erklärung des Austritts ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Zudem wäre es hilfreich, wenn Sie ggf. vorab in Erfahrung bringen könnten, wo Sie getauft worden sind. Bei beabsichtigten Kirchenaustritten von Kindern bitten wir Sie, sich vorab mit uns bezüglich der benötigten Unterlagen in Verbindung zu setzen. Kinder ab 14 Jahren können den Kirchenaustritt alleine, ohne Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters, erklären. Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt pro Person 35 Euro (25 Euro für die Aufnahme der Austrittserklärung und 10 Euro für die Austrittsbescheinigung). Der Kirchenaustritt wird wirksam, wenn die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Im Standesamt Neuburg an der Donau können folgende Namensänderungen beantragt werden: