Stadt- und Grünplanung

Aufgaben

Für die Ausgabe amtlicher Lagepläne/Katasterauszüge (für Bauanträge, Bauvoranfragen, Notarverträge, …) ist das Amt für Digitalisierung, Vermessung und Breitband in Ingolstadt zuständig. Über das Portal GeodatenOnline haben Sie die Möglichkeit online digitale Daten zu bestellen und sofort downzuloaden. Diese enthalten kein Nachbarschaftsverzeichnis. Vollständige Unterlagen (Lagepläne/Katasterauszüge mit Angaben zu den Grundstückseigentümern) erhalten Sie beim Vermessungsamt Ingolstadt. Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt.
Im sogenannten Außenbereich, also außerhalb von geschlossenen Siedlungsbereichen, werden Baumöglichkeiten nur in besonderen Fällen eingeräumt. Dies kann über eine Außenbereichssatzung rechtssicher erfolgen. Auch für den Erlass einer Außenbereichssatzung muss eine öffentliche Anhörung über mindestens einen Monat Dauer durchgeführt werden. Diese Satzungen werden im Sachgebiet Stadt- und Grünplanung erarbeitet und auch das Verfahren durchgeführt. 
Bebauungspläne werden – abgeleitet aus den Inhalten des Flächennutzungsplans – von der Stadt aufgestellt über ein sogenanntes Bauleitplanverfahren, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können. Sie leiten verbindliches Baurecht ab („Verbindliche Bauleitplanung“). Ein normaler Bebauungsplan muss in der Aufstellung zwei Anhörungen/Auslegungen mit jeweils mindestens einem Monat Dauer durchlaufen, in dem jeder Bürger Stellung nehmen kann. Links Aktuelle Bebauungsplananhörungen Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Jemand, der auf der Suche nach einem Bauplatz beispielsweise für sein privates Wohnhaus oder einen Gewerbetrieb ist, kann sich zunächst im Internet unter der Rubrik Wirtschaft > Bebauungspläne vorab über bestehendes Baurecht informieren. Bei der Bauplatzsuche kann das Sachgebiet Stadt- und Grünplanung weiter Hilfe leisten über das hier laufend fortgeschriebene Baulückenkataster. Auch für weitere Fragen zu Inhalten der Bebauungspläne, zur Standortsuche für eine bestimmte Gewerbeansiedlung etc. können in einem persönlichen Gespräch zusätzliche Informationen weitergegeben werden. 
Der Flächennutzungsplan wird von der Stadt aufgestellt über ein sogenanntes Bauleitplanverfahren und beinhaltet in Grundzügen die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen in Form von Darstellungen der Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet. Er leitet kein unmittelbares Baurecht ab („Vorbereitende Bauleitplanung“). Er beinhaltet bei der Stadt Neuburg an der Donau auch den Landschaftsplan, dessen Aussagen zum Natur- und Landschaftsschutz aufgenommen werden. Der Flächennutzungsplan durchläuft in seiner Aufstellung mindestens zwei, meist jedoch mehrere Anhörungen/Auslegungen mit jeweils mindestens einem Monat Dauer, in dem jeder Bürger Stellung nehmen kann. Ein Flächennutzungsplan hat eine durchschnittliche Laufzeit von ca. 15 – 20 Jahren, kann aber in Teilflächen aber auch vorgezogen geändert werden, meist parallel zu einer Bebauungsplanaufstellung oder -änderung.
Grünordnungspläne sind in der Regel in Bebauungsplänen integriert und enthalten beispielsweise Festsetzungen bezüglich der Begrünung der privaten Baugrundstücke. 
Durch eine planerische Grenzziehung wird per Satzung festgesetzt, welche Flächen bebaubar sind. Weitergehende Festsetzungen zur Bebauung und Grünordnung werden hier in der Regel nicht getroffen. Die Bebauung der Flächen innerhalb des deklarierten Innenbereichs hat sich in die umgebende Bebauung bezüglich Gebäudehöhe, -länge etc. einzufügen. Diese Satzungen werden im Sachgebiet Stadt- und Grünplanung erarbeitet und über ein offizielles Anhörverfahren letztlich rechtsverbindlich.  Eine gesicherte Aussage, was noch als in die umgebende Bebauung eingefügt zu betrachten ist, erhält man über eine förmliche Bauvoranfrage.
Potentiell freie Bauflächen werden im Sachgebiet Stadt- und Grünplanung, die gemäß einem Bebauungsplan, einer Innen- oder Außenbereichssatzung oder nach allgemein geltenden Innenbereichsbaurecht (§34 BauGB) Baurecht besitzen unter Zuarbeit der Bauverwaltung laufend erfasst, um die Baulandreserven im Blick zu behalten, was insbesondere bei Neuausweisungen von Bauland eine wichtige Kontrollfrage ist. Diese laufende Erfassung bedeutet auch eine Erleichterung bei der Beratung von privaten oder gewerblichen Bauherren. 
Die Stadt Neuburg an der Donau wird bei Annahme von Auswirkungen auf das Stadtgebiet von benachbarten Kommunen in deren Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, etc.) beteiligt bzw. zur Stellungnahme aufgefordert im Rahmen der offiziellen Anhörungen. Diese möglichen Auswirkungen hat das Sachgebiet Stadt- und Grünplanung zu untersuchen, zu bewerten und dann in einer förmlichen Stellungnahme der beteiligenden Gemeinde mitzuteilen, ggf. bei größeren Auswirkungen auf das Stadtgebiet nach Beschluss der Stellungahme durch den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss. 
Die Stadt Neuburg an der Donau wird bei Betroffenheit auch zu Planungen der Bundes-/Landesregierung (Gleichstromtrassennetz, Landesentwicklungsprogramm (LEP), etc.), des Regionalen Planungsverbands (Regionalpläne), staatlicher Behörden (Bundestraßenbau, Kieselerdeabbau, etc.), der Wasserrechtsbehörden (Kiesabbau im Nassabbau, Trinkwasserschutzgebiete, etc.) gehört. Die möglichen Auswirkungen dieser Planungen, auch in Relation zu den eigenen städtischen Planungen hat das Sachgebiet Stadt- und Grünplanung zu untersuchen, zu bewerten und dann in einer förmlichen Stellungnahme der jeweiligen Behörde mitzuteilen. Hier wird die Stellungnahme in der Regel dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zum billigenden Beschluss vorgelegt.