Städtebauförderung

Aufgaben

Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau beteiligt sich seit 2015 am ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“. Das Förderprogramm zielt darauf ab, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und auf ihrem Weg zu einer eigenständigen Lebensführung zu unterstützen. Die Teilnahme am Projekt und seinen Angeboten ist kostenfrei und beruht auf Freiwilligkeit. Gefördert wird das Programm durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für Bürger und Bürgerinnen an Verfahren und Projekten. Die Bürger und Bürgerinnen werden bei der Neuausweisung von Untersuchungsgebieten oder bei der förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten umfassend beteiligt. Sanierungsbetroffene werden bei der Planungsentwicklung, zum Beispiel von Straßen und Platzgestaltungen einbezogen. Termine werden den Betroffenen vorab schriftlich mitgeteilt und im Veranstaltungskalender der Stadt Neuburg bekanntgemacht.
Bürgerhaus Ostend Das Bürgerhaus Ostend betreibt der Bürgerverein Ostend e.V., dessen Vereinszweck die Förderung der freien Wohlfahrtspflege zur Unterstützung hilfebedürftiger Personen sowie die Förderung der Bildung, der Alten- und Jugendhilfe, der Völkerverständigung und des bürgerschaftlichen Engagements ist. Bürgerhaus Schwalbanger Das Bürgerhaus Schwalbanger betreibt die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau unter der Leitung des Stadtteilmanagements.
Es handelt sich um spezielle Förderprogramme (Aktive Zentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Soziale Stadt, Programm Stadtgestaltung, Sonderprogramme), die von der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau in ausgewiesenen Untersuchungs- bzw. Sanierungsgebieten (zum Beispiel Untere Altstadt, Obere Altstadt, Ostend, Schwalbanger, Neufeld, Bahnhof, Neuburg-Nord, Einzelmaßnahmen) aufgelegt wurden. Die Fördergebiete sind im Übersichtsplan gekennzeichnet. Dieser Plan ist ständigen Änderungen unterworfen und dient nur als grobe Orientierungshilfe. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich. Die förderfähigen Maßnahmen sind vor Durchführungsbeginn mit der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau abzustimmen. Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel. Gefördert werden die Modernisierung eines ortsbildprägenden Gebäudes, die Neugestaltung eines zentralen Platzes, die Neugestaltung von bedeutenden Straßen, städtebauliche Wettbewerbe und umfassende Wohnumfeldverbesserungen in einer Wohnanlage (Wegeverbindung, Bepflanzung, Kinderspielplätze, Aufenthaltsbereiche, Eingangsbereiche, Unterstellmöglichkeiten für Müll und Fahrräder, Fassadengestaltung). Ziel der Städtebauförderung Die Förderprogramme dienen dazu, die Stadt in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Ziel ist es insbesondere, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung zu verwirklichen. Übergreifende Handlungsfelder sind insbesondere der Erhalt und die Schaffung von Wohnraum, die Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung, die Belange der Ökologie und der Denkmalpflege, die Interessen von Kultur und Kunst, Bildung und Sozialem sowie die Aspekte der Gleichstellung in allen Lebensbereichen.
Wenden Sie sich an die Ansprechpartner der Städtebauförderungsstelle der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau. In einem Vorgespräch wird die Förderfähigkeit einer Maßnahme abgeklärt. Voraussetzung einer Förderung: Mit den förderfähigen Maßnahmen wurde noch nicht begonnen! Bund und Land reichen 60 Prozent Fördermittel und die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau 40 Prozent aus. Das kommunale Förderprogramm "Programm Stadtgestaltung" in Untersuchungs- bzw. Sanierungsgebieten unterstützt zum Beispiel Fassadensanierungen, Entsiegelungsmaßnahmen, kleinere Wohnumfeldverbesserungen, Begrünungsmaßnahmen, etc. Sanierungsmaßnahmen steuerlich abschreiben lassen Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nach §§ 7 h ff. Einkommenssteuergesetz (EStG) in Sanierungsgebieten können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Vor Beginn der Maßnahmen ist eine Vereinbarung mit der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau über die durchzuführenden Maßnahmen abzuschließen.
Es gibt verschiedene Veranstaltungen wie zum Beispiel das Multi-Kulti-Bürgerfest im Ostend, die städtischen Freiluftschachturniere vor dem Bücherturm am Sèter Platz oder die offenen Neuburger Boules-Stadtmeisterschaften auf dem Karlsplatz. Veranstaltungszeiträume Das Multi-Kulti-Bürgerfest findet zwischen Mai und Juli des jeweiligen Kalenderjahres statt. Die Freiluftschachturniere finden in der Regel zwischen Juni und Juli des jeweiligen Kalenderjahres statt. Die Boules-Stadtmeisterschaften finden in der Regel am letzten Samstag im Monat Juli des jeweiligen Kalenderjahres statt.
Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau gewährt ein zinsloses Darlehen an Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, die branchenmäßig erwünschte Betriebe, Büros und Praxen in der Unteren Altstadt und Oberen Altstadt eröffnen wollen. Das Darlehen ist vor Beginn der Gewerbeansiedlung zu beantragen. Es werden maximal 50 Prozent der anfallenden Investitionskosten, jedoch höchstens 15.000 Euro gefördert. Das Darlehen ist drei Jahre tilgungsfrei und ab dem vierten Jahr mit jährlich 15 Prozent zum 1. Juli eines jeden Jahres zu tilgen. Eine außerordentliche Tilgung ist jederzeit möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch hierauf.