Warenauslage und Aufsteller

Wer Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

In der Regel erhalten Sie eine Erlaubnis für Werbe-, Waren- und Fahrradständer.

Bei anderen Gegenständen prüfen wir im Einzelfall, ob eine Genehmigung möglich ist.

Beachflags sind nicht erlaubt.

Voraussetzungen

  • Die Verkaufsständer, Werbeständer und Fahrradständer sind direkt am Gebäude vor dem Geschäft aufzustellen
  • Es ist nicht gestattet, den Sondernutzungsgegenstand direkt am Fahrbahnrand aufzustellen
  • Zwischen dem aufgestellten Sondernutzungsgegenstand und der Fahrbahn ist mind. 1 m für Fußgänger frei zu halten

Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche

Kosten

Für die Sondernutzung wird jährlich eine Gebühr in Höhe von 12,00 EUR pro qm erhoben.

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Warenauslage
Größe: 469.58 kB | Zuletzt geändert: 11.08.2022
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Ansprechpartner

Herr Hammer

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.23-2
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-323
Fax 08431 55-360
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