Jugendfischereischein

Jugendfischereischeine können frühestens ab dem zehnten Geburtstag ausgestellt werden. Sie gelten vom Ausstellungsdatum bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag. Der Fischfang ist immer nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeines erlaubt.

Gebühren und Fischereiabgabe

  Gebühr Abgabe Zusammen
10 - 14 Jahre 5 Euro 10 Euro 15 Euro
15 Jahre 5 Euro 7,50 Euro 12,50 Euro
16 Jahre 5 Euro 5 Euro 10 Euro
17 Jahre (bis 1 Tag vor 18) 5 Euro 2,50 Euro 7,50 Euro

* Die Abgabe richtet sich je nach Lebensalter bis zum 18. Lebensjahr. Pro Jahr werden 2,50 Euro Abgabe fällig max. jedoch 10,00 Euro 

 

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