Gastschüler

Eine Gastschulgenehmigung ist erforderlich, wenn bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe der Besuch einer anderen Schule als der Sprengelschule gewünscht wird. Antragsformulare für Gastschulgenehmigungen liegen bei den jeweiligen Schulen aus. Die Antragstellung kann durch die Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit durch den Schüler selbst erfolgen.

Ansprechpartner

Frau Winter

Schulangelegenheiten
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.24
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-401
Fax 08431 55-360
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