Schule

Aufgaben

Eine Gastschulgenehmigung ist erforderlich, wenn bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe der Besuch einer anderen Schule als der Sprengelschule gewünscht wird. Antragsformulare für Gastschulgenehmigungen liegen bei den jeweiligen Schulen aus. Die Antragstellung kann durch die Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit durch den Schüler selbst erfolgen.
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) der jeweils gültigen Fassung geregelt. Die notwendige Beförderung wird durch die Stadt Neuburg an der Donau als Sachaufwandsträger sichergestellt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Geförderte Schulen: Grund- und Mittelschulen in Neuburg an der Donau Zuschüsse zur Schülerbeförderung Kostenfrei werden auch Schülerinnen und Schüler der zuvor genannten Schulen ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen befördert, wenn sie wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.
Für jede Grund- und Mittelschule bestimmt die Regierung von Oberbayern ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel, d. h. die Kinder besuchen die Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.