Beiträge, Gebühren und Wasserrecht
Erschließungsbeiträge
Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung (auch für Teileinrichtungen) von Straßen erhebt die Stadt Neuburg an der Donau als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung.