Wasserrechtliche Bescheide

Bei Bauvorhaben darf gesammeltes Niederschlagswasser von einer befestigten Fläche bis zu 1.000 Quadratmeter je Versickerungsanlage nach der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) erlaubnisfrei versickert werden, wenn auf den Flächen nicht regelmäßig mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Bei größeren Bauvorhaben (die Stadt Neuburg an der Donau ist zuständig bis zu einer befestigten Fläche von 30.000 Quadratmeter) kann auf Antrag eine beschränkte Erlaubnis zur Versickerung des Regenwassers erteilt werden.

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