Auftritt als Straßenkünstler

Alle Künstler*innen benötigen eine Sondernutzungserlaubnis durch das Ordnungsamt

Die Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen verbunden

  • Es sind die Vorgaben der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung zu beachten
  • Die Verwendung von Lautverstärkern aller Art ist untersagt
  • Alle 60 Minuten müssen die Musikanten ihren Standplatz wechseln (Mindestentfernung ca.100 m)
  • Jeder Standplatz darf an einem Tag nur einmal bezogen werden

Die Erlaubnis gilt nur für den Bereich

  • Weinstraße
  • Schmidstraße
  • Färberstraße
  • Rosenstraße
  • Oswaldplatz

Bearbeitungszeit

Ca. 1 Tag

Gebühren

Für die Ausstellung der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro pro Tag erhoben

Vorzulegen

bitte bringen Sie Ihren Ausweis zur Ausstellung der Genehmigung mit

Ansprechpartner

Herr Hammer

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.23-2
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-323
Fax 08431 55-360
Kontakt aufnehmen