Preise für Kulturschaffende

Der Kulturpreis kann zum Beispiel für Leistungen auf den Gebieten des Films, der Literatur, Musik, Bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie verliehen werden. Die Preisträger werden vom Ältestenrat und dem Amt für Kultur und Tourismus nominiert bzw. vorgeschlagen. Der Kulturpreis wird alle zwei Jahre im Herbst verliehen und ist mit 2.500 Euro dotiert. Neben dem Kulturpreis vergibt die Ernst-Toller-Gesellschaft alle zwei Jahre den Ernst-Toller-Preis, der nach dem gleichnamigen, verstorbenen Schriftsteller benannt wurde. Der Preisträger – immer ein Schriftsteller – wird von der Ernst-Toller-Gesellschaft ausgewählt. Diese stiftet auch das Preisgeld.