Aufgaben
Der Kulturpreis kann zum Beispiel für Leistungen auf den Gebieten des Films, der Literatur, Musik, Bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie verliehen werden. Die Preisträger werden vom Ältestenrat und dem Amt für Kultur und Tourismus nominiert bzw. vorgeschlagen. Der Kulturpreis wird alle zwei Jahre im Herbst verliehen und ist mit 2.500 Euro dotiert. Neben dem Kulturpreis vergibt die Ernst-Toller-Gesellschaft alle zwei Jahre den Ernst-Toller-Preis, der nach dem gleichnamigen, verstorbenen Schriftsteller benannt wurde. Der Preisträger – immer ein Schriftsteller – wird von der Ernst-Toller-Gesellschaft ausgewählt. Diese stiftet auch das Preisgeld.
Das Amt für Kultur und Tourismus nimmt Zuschussanträge an und hilft bei deren Bearbeitung. Grundsätzlich ist die Förderung kultureller Vereine, Gruppen und Initiativen in Neuburg möglich. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Sachleistung oder eine finanzielle Leistung ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Stadt Neuburg an der Donau hat hierzu Kulturförderrichtlinien erstellt, deren Ziel es ist, die Arbeit dieser Personen, Einrichtungen und Kulturträger zu unterstützen und in ihrer Leistungsfähigkeit, Qualität und Innovationsfreudigkeit zu stärken.
Bewerben können sich kulturelle Vereine, Gruppen und Initiativen mit Sitz in Neuburg, die
in der Regel ein Jahr bestehen und aktiv gearbeitet haben,
sich auf der Grundlage der demokratischen Grundordnung bewegen und
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verfassung des Freistaates Bayern respektieren.
Antragstellung
Die Anträge sind im Amt für Kultur und Tourismus einzureichen.
Den Anträgen sind beizufügen
Konzept
Schlüssiger Kosten- und Finanzierungsplan
Angabe über den voraussichtlichen Termin
Dauer des Projektes
Was ist zu beachten?
Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erforderlich.
Die Finanzierung des zu fördernden Projektes muss sichergestellt sein und ist mit einem Kosten- und Finanzierungsplan darzustellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kulturelle Veranstaltungen und Projekte, die
in Neuburg stattfinden,
über die übliche Kulturarbeit der antragstellenden Stelle hinausgehen,
aus Anlass eines Jubiläums stattfinden,
in Bereichen stattfinden, die die Stadt selbst nicht oder nur in geringem Maße anbietet.
In welcher Höhe ist eine Förderung möglich?
Die Höhe der Förderung hängt stark von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Eine feste Regel über die Zuschusshöhe gibt es nicht. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschussbetrages besteht nicht.
Zuschuss-Beantragung
Sie müssen einen Zuschuss in jedem Falle vor Beginn des zu fördernden Projektes beantragen. Es gilt: Je früher – desto besser. Eine Antragstellung Anfang Oktober des Vorjahres ist also zu empfehlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Beschreibung des zu fördernden Projektes
Kosten- und Finanzierungsplan
Und wie geht’s dann weiter?
Prüfung des eingereichten Zuschussantrages
auf Vollständigkeit und
auf Vorliegen der Zuschussfähigkeit
Entscheidung entsprechend der Höhe des zu gewährenden Förderbetrages durch Kulturbüro, Kulturreferat, Oberbürgermeister, etc.
Benachrichtigung des Antragstellers von der bewilligten Förderung
Anweisung des Zuschussbetrages
Nach Abschluss des geförderten Projektes muss ein sogenannter Verwendungsnachweis durch den Veranstalter bzw. Antragsteller eingereicht werden.
Abschluss der Fördermaßnahme