Sport

Aufgaben

Die Stadt Neuburg an der Donau verfügt über fünf Turnhallen, welche sich folgendermaßen über das Stadtgebiet verteilen: Städtische Turnhalle, Fünfzehnerstraße 18 Mehrfachturnhalle, Berliner Straße 162 Parkhalle, Ludwig-Thoma-Platz 1 Parkschulturnhalle, Grünauer Straße 13 Schwalbanger Turnhalle, Am Schwalbanger 2 Die Belegung aller städtischen Sporthallen sehen Sie in unserer Hallenbelegung.
Alle städtischen Turnhallen übersichtlich in der Karte. Belegungsplan Sporthallen » Für nähere Auskünfte, Anfragen oder Änderungen zur Hallenbelegung, wenden Sie sich bitte an das Team der Liegenschaftsverwaltung: Liegenschaftsverwaltung kontaktieren  
Die Stadt Neuburg an der Donau verteilt jährlich Zuschüsse aus dem Jugend- und Sportetat an die Neuburger Vereine. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Jugendetat ist eine aktive Jugendarbeit im Verein sowie die Mitteilung, wie viele Jugendliche in dem jeweiligen Verein derzeit gemeldet sind. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Sportetat ist eine Mitgliedschaft beim BLSV bzw. einem übergeordneten Dachverband.

Der Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen. Eine Auszahlung erfolgt im Juli bzw. August eines jeden Jahres.
Die Stadt Neuburg an der Donau zeichnet alle zwei Jahre Sportlerinnen, Sportler und Funktionäre für ihre besonderen sportlichen Leistungen aus. Die Auszeichnung erfolgt durch eine Ehrengabe, Sportplakette, Jugendsportplakette oder einer Urkunde in einem würdigen Rahmen im Stadttheater Neuburg. Die Vereine melden der Stadtverwaltung die Vorschläge der Sportler und Funktionäre. Die Verwaltung prüft danach die Zulässigkeit zur Ehrung der jeweiligen Sportler anhand der Richtlinien. Der Sportbeirat entscheidet daraufhin, wer zur Sportlerehrung eingeladen wird.