Positivliste beim Verkauf städtischer Grundstücke

Die Positivliste findet beim Verkauf städtischer Grundstücke zur Wohnbebauung Anwendung, wenn diese Teil des Notarvertrags ist. Bauherren erhalten eine Kaufpreisrückerstattung von 16 bis 20 €/m², wenn eine entsprechende Punktezahl für die in der Positivliste aufgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung, Förderung Erneuerbarer Energien und Ökologie umgesetzt wird.

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