Passamt

Aufgaben

Zum 1. November 2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) und der freiwilligen Speicherung der Fingerabdrücke die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion. Seit 15. Juli 2017 ist mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises die eID-Funktion bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet. Ihre zuständige Personalausweisbehörde bietet Ihnen dazu die Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern "Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion" an. Personalausweis Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: alter Personalausweis  1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich: Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate) Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein. Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) Dauer: bis zu 5 Wochen Lieferzeit Kosten Gebühr (unter 24 Jahren): 22,80 Euro, 6 Jahre gültig
Gebühr (ab 24 Jahren): 37,00 Euro, 10 Jahre gültig vorläufiger Personalausweis Der vorläufige Personalausweis ist nur in Verbindung mit dem normalen Personalausweis zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis kann lediglich einmal ausgestellt werden.
Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: alter Personalausweis  1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich: Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate) Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein. Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) Kosten Gebühr: 10,00 €, 3 Monate gültig
Seit 1. März 2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt. Reisepass Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: Personalausweis oder alter Reisepass  1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich: Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate) Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein. Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) Dauer: bis zu 10 Wochen Lieferzeit, im Expressverfahren 3 - 4 Arbeitstage Kosten Gebühr unter 24 Jahren: 37,50 Euro, sechs Jahre gültig
Gebühr ab 24 Jahren: 70 Euro, zehn Jahre gültig 
Expresszuschlag: 32,00 € Vorläufiger Reisepass Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Dauer") nicht mehr möglich ist. Personalausweis und alter Reisepass 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung durch die Stadt Neuburg an der Donau Bei Antragstellern unter 18 zusätzlich: Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate) Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) Dauer: wird sofort ausgestellt Kosten Gebühr: 26 Euro, ein Jahr gültig Links Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat Informationen auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
Auslaufen des Kinderreisepasses Bitte beachten Sie: Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Noch gültige Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokument für Kinder (ab dem Säuglingsalter) kommt nun der Personalausweis oder der Reisepass in Betracht.
Bitte informieren Sie sich selbst vor jeder Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise, welches Dokument für Ihre Reise zulässig ist.
Sobald man das Kind auf dem Foto des Ausweisdokumentes nicht mehr erkennen kann, ist dieses auch ungültig, obwohl die Laufzeit noch gegeben wäre. Zur Beantragung eines Dokumentes ist bei Kindern (bis 16 Jahren für den Personalausweis und bis 18 Jahren beim Reisepass) folgendes mitzubringen: Altes Ausweisdokument Geburtsurkunde des Kindes (sobald es nicht in Neuburg a.d.Donau geboren ist) 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate) Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der/des Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein. Ausweise der Sorgeberechtigten Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen
(Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde) Ihr Kind muss immer dabei sein Kosten Personalausweis (unter 24 Jahren):  22,80 €, die Laufzeit beträgt 6 Jahre
Reisepass (unter 24 Jahren): 37,50 €, die Laufzeit beträgt 6 Jahre