Parkausweise Ausnahmegenehmigungen

Bei der Stadt Neuburg an der Donau können Sie zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen (Vollzug der Straßenverkehrsordnung (STVO)) beantragen, wie z.B.

  • Befahren gesperrter Straßen und Wege
  • Parken zum Be- und Entladen
  • sonstige Ausnahmegenehmigungen (nach Kundenerfordernis)

Vorzulegen sind

  • Bitte füllen Sie den Antrag aus.
  • Legen Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins bei

Ausweis

Der Ausweis gilt vom Tag der Ausstellung an für ein Jahr (365 Tage). Es können maximal 2 Kennzeichen pro Ausweis eingetragen werden.

Kosten

Privat: 20 Euro pro Jahr
Gewerbe: 40 Euro pro Jahr
Änderungen, Zweitschriften, etc. unter dem laufenden Jahr: 10,20 Euro

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Parkausweis Ausnahmegenehmigung
Größe: 57.32 kB | Zuletzt geändert: 05.11.2020
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Ansprechpartner

Frau Brand

Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.19
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-325
Fax 08431 55-360
Kontakt aufnehmen

Herr Hafner

Ruhender Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.26
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-330
Fax 08431 55-360
E-Mail parken@neuburg-donau.de
Kontakt aufnehmen