Gewerbebetriebe (erlaubnispflichtig)

Grundsätzlich besteht laut Gewerbeordnung (GewO) § 1 die Gewerbefreiheit in Deutschland, sofern nicht in der Gewerbeordnung selbst Beschränkungen und Ausnahmen aufgeführt sind. So ergeben sich aus der Gewerbeordnung auch direkt zahlreiche genehmigungspflichtige und erlaubnispflichtige Tätigkeiten.

Neben der reinen Erlaubnis werden ggf. auch die persönliche Zuverlässigkeit, die sachliche Voraussetzung (zum Beispiel die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und eine notwendige fachliche Qualifikation durch die Behörde vor dem Start in die Selbstständigkeit geprüft.

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Herr Richter

Sachgebietsleitung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehrwesen
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