Denkmalschutz

Aufgaben

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Neuburg an der Donau ist Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen bezüglich des Denkmalschutzes. Sie berät, erteilt denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse für geplante Veränderungen, begleitet anstehende Baumaßnahmen und stellt den Kontakt mit der Denkmalfachbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, her. Weitere Informationen Auf den monatlich stattfindenden Sprechtagen mit dem Referenten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege werden geplante Maßnahmen an und in Baudenkmälern vor Ort besprochen und können so von Anfang an fachlich begleitet werden. Die vorherige Abstimmung der Maßnahme ist Voraussetzung für die Gewährung von direkten und indirekten Zuschüssen, welche die Gemeinden, der Landkreis, der Freistaat sowie verschiedene Denkmalstiftungen in Bund und Land gewähren. Darüber hinaus begleitet die Untere Denkmalschutzbehörde Eingriffe in geschützte Bodendenkmäler und erteilt im Vorfeld die hierfür notwendigen Grabungserlaubnisse. Formulare und Wissenswertes zum Thema Zuschüsse Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de) Bayerische Landesstiftung (www.landesstiftung.bayern.de) Bezirk Oberbayern (www.bezirk-oberbayern.de) Fachberatung Heimatpflege (www.fachberatung-heimatpflege.de) Informationen des BayernPortals Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen (www.freistaat.bayern) Bescheinigungen für steuerliche Zwecke (www.freistaat.bayern) Denkmalliste (www.freistaat.bayern) Erlaubnisse für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmäler (www.freistaat.bayern) Zuschüsse des Landesamts für Denkmalpflege (www.freistaat.bayern) Zuschüsse für denkmalpflegerische Maßnahmen (www.freistaat.bayern)