Ausnahmegenehmigung Beschicker des Wochenmarktes

Die Stadt Neuburg an der Donau bietet für die Beschicker des Wochenmarktes eine Ausnahmegenehmigung zum Parken an.

Die Erlaubnis darf nicht zum Parken im Anwohnerbereich benutzt werden. Sie gilt zum Parken an allen oberirdisch bewirtschafteten Parkplätzen der Stadt Neuburg an der Donau.

Vorzulegen sind

  • Bitte füllen Sie den Antrag aus.
  • Legen Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins bei.
  • Wenn nicht der Halter: eine Bescheinigung des Fahrzeughalters, wonach er befugt ist, das Fahrzeug dauernd zu nutzen (bei Leasingfahrzeugen Vertrag oder bei Firmenfahrzeugen Bestätigung).

Ausweis

Der Ausweis gilt vom Tag der Ausstellung an für fünf Jahr. 

Kosten

Gebühr für 5-Jahre: 25,00 €

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Ausnahmegenehmigung Beschicker des Wochenmarktes
Größe: 1.06 MB | Zuletzt geändert: 09.02.2024
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Ansprechpartner

Frau Brand

Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.19
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-325
Fax 08431 55-360
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Herr Hafner

Ruhender Verkehr, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.26
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-330
Fax 08431 55-360
E-Mail parken@neuburg-donau.de
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