Altersrente

Aufgaben

Die reguläre Altersrente – die Regelaltersrente – können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) als Voraussetzung. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Ein entscheidender Grund hierfür ist die längere Lebenserwartung. Leistungen aus der Rentenversicherung können nur diejenigen beanspruchen, die ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört haben – wer also versichert war. Was wird berücksichtigt? Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Unter bestimmten Voraussetzungen auch Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld bezogen haben Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb bzw. drei Lebensjahre Monate der nicht erwerbsmäßigen, häuslichen Pflege Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben (Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.) Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft. Weitere Serviceleistungen Entgegennahme von Rentenanträgen (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- bzw. Waisenrenten) und Prüfung der Voraussetzungen (Rentenunterlagen bitte mitbringen!) Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Kontenklärung, Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten Entgegennahme wahrheitsgemäßer Erklärungen Beglaubigung von Fotokopien für Rentenzwecke und Weiterleitung der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger (bitte Originale vorlegen) Wollen Sie die reguläre Altersrente beantragen, dann müssen Sie einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Wartezeit für einen Termin beträgt zirka drei Wochen. Benötigte Unterlagen für die Rentenbeantragung Personalausweis oder Reisepass Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug) Krankenversicherungskarte Steuer-Identifikationsnummer Schwerbehindertenausweis und -bescheid Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes) Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom) Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld) Nachweis über Betriebsrenten Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen. Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. Wenn Sie die Renten unterlagen selbst ausfüllen möchten, können Sie diese Formulare auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Um die Altersrente für langjährig Versicherte zu erhalten, benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst. Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Für die Berechnung der 35 Jahre werden alle Monate zusammengerechnet, in denen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Was wird berücksichtigt? Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Unter bestimmten Voraussetzungen auch Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld bezogen haben Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb bzw. drei Lebensjahre Monate der nicht erwerbsmäßigen, häuslichen Pflege Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben (Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.) Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium Berücksichtigungszeiten: Zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch nicht zehn Jahre alt ist Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem 50. Lebensjahr automatisch zusenden. Besonderheit: Der Vertrauensschutz Regelungen zum Vertrauensschutz in der Rente stellen sicher, dass Änderungen in der Gesetzgebung schrittweise erfolgen. Außerdem erfolgen keine rückwirkenden Änderungen. Für einige Geburtsjahrgänge besteht aufgrund von Vertrauensschutzregelungen die Möglichkeit, schon vor 63 in Rente zu gehen. Diese vorzeitige Rente können Sie aber nur mit Abschlägen erhalten. Dazu müssen Sie vor 1955 geboren sein, vor 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben oder vor 1964 geboren sein und ein Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. Weitere Serviceleistungen Entgegennahme von Rentenanträgen (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- bzw. Waisenrenten) und Prüfung der Voraussetzungen (Rentenunterlagen bitte mitbringen!) Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Kontenklärung, Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten Entgegennahme wahrheitsgemäßer Erklärungen Beglaubigung von Fotokopien für Rentenzwecke und Weiterleitung der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger (bitte Originale vorlegen) Wollen Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen, dann müssen Sie einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Wartezeit für einen Termin beträgt zirka drei Wochen. Benötigte Unterlagen für die Rentenbeantragung Personalausweis oder Reisepass Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug) Krankenversicherungskarte Steuer-Identifikationsnummer Schwerbehindertenausweis und -bescheid Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes) Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom) Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld) Nachweis über Betriebsrenten Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen. Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. Wenn Sie die Renten unterlagen selbst ausfüllen möchten, können Sie diese Formulare auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Was wird für die Berechnung der 45 Jahre berücksichtigt? Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben (Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.) Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Geburtstag Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld (Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nur berücksichtigt, wenn die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.) Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind. Was wird nicht berücksichtigt? Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Bitte beachten Sie: Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld bekommen haben, zählen diese Zeiten nur mit, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder vollständigen Betriebsaufgabe beruht. Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem 50. Lebensjahr automatisch zusenden. Weitere Serviceleistungen Entgegennahme von Rentenanträgen (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- bzw. Waisenrenten) und Prüfung der Voraussetzungen (Rentenunterlagen bitte mitbringen!) Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Kontenklärung, Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten Entgegennahme wahrheitsgemäßer Erklärungen Beglaubigung von Fotokopien für Rentenzwecke und Weiterleitung der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger (bitte Originale vorlegen) Wollen Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen, dann müssen Sie einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Wartezeit für einen Termin beträgt zirka drei Wochen. Benötigte Unterlagen für die Rentenbeantragung Personalausweis oder Reisepass Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug) Krankenversicherungskarte Steuer-Identifikationsnummer Schwerbehindertenausweis und -bescheid Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes) Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom) Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld) Nachweis über Betriebsrenten Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen. Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. Wenn Sie die Renten unterlagen selbst ausfüllen möchten, können Sie diese Formulare auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abschläge oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre an. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben. Ein Abzug von der Rente bleibt dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, bestehen. Wann gelte ich als schwerbehinderter Mensch? Als schwerbehinderter Mensch muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent vorliegen. Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird durch das Versorgungsamt festgestellt. Als Nachweis dient zum Beispiel der Schwerbehindertenausweis. Wichtig: Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen. Ein späterer Wegfall ist für den Rentenanspruch nicht von Bedeutung. Leistungen aus der Rentenversicherung können Sie nur beanspruchen, wenn Sie ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört haben, Sie also versichert waren. Die Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Was wird bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt? Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Unter bestimmten Voraussetzungen auch Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld bezogen haben Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb bzw. drei Lebensjahre Monate der nicht erwerbsmäßigen, häuslichen Pflege Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben (Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.) Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium Berücksichtigungszeiten: Zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch nicht zehn Jahre alt ist Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem 50. Lebensjahr automatisch zusenden Weitere Serviceleistungen Entgegennahme von Rentenanträgen (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- bzw. Waisenrenten) und Prüfung der Voraussetzungen (Rentenunterlagen bitte mitbringen!) Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Kontenklärung, Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten Entgegennahme wahrheitsgemäßer Erklärungen Beglaubigung von Fotokopien für Rentenzwecke und Weiterleitung der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger (bitte Originale vorlegen) Wollen Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, dann müssen Sie einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Wartezeit für einen Termin beträgt zirka drei Wochen. Benötigte Unterlagen für die Rentenbeantragung Personalausweis oder Reisepass Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug) Krankenversicherungskarte Steuer-Identifikationsnummer Schwerbehindertenausweis und -bescheid Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes) Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom) Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld) Nachweis über Betriebsrenten Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen. Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. Wenn Sie die Renten unterlagen selbst ausfüllen möchten, können Sie diese Formulare auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.